Netto-Lohnerhöhung um 3,3 %
bzw. kostenlose Zusatzrente!

Wie geht das?

Die meisten von uns wurden kurz nach unserer Geburt ohne unser Zutun durch die Taufe zum Kirchenmitglied gemacht - und damit auch zum Kirchensteuerzahler.

Am Beispiel eines Kirchenmitglieds in Baden-Württemberg will ich Ihnen hier die Konsequenzen für Sie erläutern. Das Bruttomonatsgehalt der vollzeittätigen Angestellten im Produzierenden Gewerbe, im Handel, bei Kreditinstituten und im Versicherungsgewerbe in Baden-Württemberg lag im Jahr 2004 bei durchschnittlich
3. 580 Euro. (Die Zahlen weichen in den anderen Bundesländern nur geringfügig ab.)
Als Lediger in der Steuerklasse I entsteht Ihnen eine Kirchensteuerlast von 68,51 Euro im Monat, bei einem Netto-Einkommen von 2.065,53 Euro. Dies sind 3,3 % Ihres Netto!
Dies entspricht einem Netto-Stundenlohn von ca. 12 Euro. Sie arbeiten also im Monat ca. 5,7 Stunden für die Kirche! Gemessen auf Ihr Arbeitsleben ergeben sich daraus im Jahr 8,6 Tage und damit auf Ihre Lebensarbeitszeit bezogen etwas mehr als ein Jahr.

Unser Muster-Arbeitnehmer, der einer Kirche angehört, zahlt also ca. 890 Euro Kirchensteuer im Jahr. Im Lauf seines Arbeitslebens somit ca. 40.000 Euro.
Einschließlich Zinsen - nach 45 Jahren Lebensarbeitszeit - ergibt dies eine Summe von ca. 102.500 Euro (im Moment für langfristige Spareinlagen erreichbare Zinshöhe, heutiger Geldwert).

Unglaublich hört sich die Summe am Ende Ihres Arbeitslebens an, wenn Sie monatlich 60 Euro der eingesparten Kirchensteuer in einen stabilen Investmentfond einzahlen. (Die in Deutschland angebotenen  Qualitätsfond haben seit 1950 stabil eine Durchschnittsrendite von ca. 12 %/Jahr erwirtschaftet.) Dann würde sich Ihr angespartes Vermögen auf stolze 1.040.000 Euro (über 1 Million) angesammelt haben.

Nachstehend noch eine Berechnung für die sogenannte Riester-Rente, die darüber hinaus noch staatlich gefördert wird und auch als besonders solide und risikofreie Anlage gilt. Der Berechnung liegt eine jährliche Steigerung Ihres Brutto-Einkommens in Höhe von 1 % zugrunde, die Kapitalverzinsung ist mit 4 % angenommen. (Die Prozentzahlen können natürlich im Rahmen gesamtwirtschaftlicher Besserung, oder
je nach Anlageform, abweichen.)

 

RIESTER-RENTE
(berechnet September 2005)
Person Eintrittsalter Renteneintritt Rente/Monatlich

Ledig, keine Kinder,
Lebenserwartung 76

     
Kapital verzinst mit 4 %: 363.204 Euro 20 65

3.565 Euro

Kapital verzinst mit 4 %: 273.559 Euro 25 65

2.630 Euro

Kapital verzinst mit 4 %: 202.778 Euro 30 65

1.916 Euro

Kapital verzinst mit 4 %: 147.167 Euro 35 65

1.365 Euro

Kapital verzinst mit 4 %: 103,719 Euro 40 65

   940 Euro

Verheiratet, 2 Kinder, Lebenserwartung 76
Kindergeldanspruch bis 2022
     
Kapital verzinst mit 4 %: 312.538 Euro 20 65 3.067 Euro
Kapital verzinst mit 4 %: 235.394 Euro 25 65 2.263 Euro
Kapital verzinst mit 4 %: 174.483 Euro 30 65 1.648 Euro
Kapital verzinst mit 4 %: 126.625 Euro 35 65 1.174 Euro
Kapital verzinst mit 4 %: 189.238 Euro 40 65 1.808 Euro

Es ist also unschwer zu erkenne, wer sich die Kirchensteuer spart, kann sich im Alter allein aus den Zinsen des angesparten Vermögens eine sichere Zusatzrente leisten. Eine Zusatzrente wird immer wichtiger: Im Jahr 2030 wird auf einen Rentner lediglich noch ein Arbeitnehmer kommen! Damit ist klar und liegt auf der Hand, dass Ihre Rente nicht mehr allein finanzierbar ist.

Was also tun ? Treten Sie aus der Kirche aus! Dazu gehen Sie einfach mit Ihrem Ausweis aufs Standesamt oder auf das Amtsgericht (Je nach Bundesland.)
Nachstehend eine Orientierungshilfe für Ihr Bundesland:

Bundesland Wie / Wo /Ausweis-Papier* etwaige Gebühr
Baden-Württemberg persönlich, Standesamt, PA oder RP 15 - 50 Euro
Bayern persönlich, Standesamt, PA oder RP 31 - 41 Euro
Berlin persönlich, Bezirks-Amtsgericht, PA oder RP --
Brandenburg persönlich, Amtsgericht, PA oder RP --
Bremen persönlich, Standesamt, PA oder RP --
Hamburg persönlich, Standesamt, PA oder RP 31 Euro
Hessen persönlich, Amtsgericht, PA oder RP 25 Euro
Mecklenburg Vorpommern persönlich, Standesamt, PA oder RP 10 Euro
Niedersachsen persönlich, Standesamt, PA oder RP 24 Euro
Nordrhein-Westfalen persönlich, Amtsgericht, PA oder RP --
Rheinland-Pfalz persönlich, Standesamt, PA oder RP 20,45 Euro
Saarland persönlich, Standesamt, PA oder RP 30,70Euro
Sachsen persönlich, Standesamt, PA oder RP 20,45 Euro
Sachsen-Anhalt persönlich, Standesamt, PA oder RP 20,45 Euro
Schleswig-Holstein persönlich, Standesamt, PA oder RP 10 Euro
Thüringen persönlich, Amtsgericht, PA oder RP --
* Familien, Verheiratete, Geschiedene benötigen zusätzlich das Familienstammbuch

Vergessen Sie nicht, Ihre Lohnsteuerkarte ändern zu lassen! Sie sparen erst ab Eintragsdatum!

Haben Sie den Entschluss auszutreten gefasst oder gar den Weg hinter sich gebracht? Herzlichen Glückwunsch! Sie gehören nun einer Gruppe an, die bereits mehr Personen zählt, als die katholische oder evangelische Kirche. Nämlich mehr als einem Drittel der Bevölkerung!

Jetzt machen Sie auch eine neue Erfahrung! Sie werden Zuspruch und Widerspruch im Bekannten- oder Verwandtenkreis erleben. Einige werden versuchen, Ihnen ein schlechtes Gewissen zu machen! Dies müssen Sie jedoch auf keinen Fall haben! Die Argumentation ist immer gleich: "die Kirche tut soviel Gutes ..." usw. Hier können Sie wie folgt argumentieren: Weniger als 10 % der Kirchensteuer werden für öffentliche soziale Leistungen ausgegeben! Der große Rest verschwindet z. B. zu zwei Drittel in der Bezahlung der Pfarrer (Einkommen ca. 4.200 Euro/Monat!) und des sonstigen Kirchenpersonals.
Also, das mit dem schlechten Gewissen zieht nicht! Sie beruhigen es wie folgt: Sie spenden 10 % der eingesparten Kirchensteuer für einen sozialen Zweck eigener Wahl. Somit kann man Ihnen absolut kein  unsoziales Verhalten unterstellen. Durch die Selbstbestimmung bestimmen Sie selbst, was und wen Sie unterstützen.

Sie erinnern sich? In dieser Musterberechnung sind wir von einer Kirchensteuerlast von 68,51 Euro / monatlich ausgegangen. 60 Euro werden von Ihnen in Ihre soziale Zukunft investiert. Also verbleiben als Spendenbetrag 8,51 Euro im Monat. Somit spenden Sie sogar ca. 12,5 % in soziale Zwecke! Ein Unterschied von fast 5 % zu den Aufwendungen der Kirche in diesem Gebiet!
Da bleibt kein Platz, sich ein schlechtes Gewissen einreden zu lassen!
Argumentieren Sie in solchen Streitfällen immer sachlich und fair, verweisen Sie Ihre Kritiker auf die diversen Seiten im Internet, wo die Angaben zum Finanzgebahren der Kirchen sehr ausführlich eingesehen werden können.

Sollten Sie in Glaubenskonflikte kommen, weil Sie an Gott glauben, halten Sie sich an ein weises Wort:
Ihr Glaube an Gott bedarf keiner Kirchenkuppel zwischen Ihnen und ihm.

Und der große Humanist Albert Schweitzer sagte einmal:
"Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.
Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage steht."

Mehr Materialien und Argumente gegen die Kirchensteuer finden Sie hier!

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 Update 31.03.2006
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