Netto-Lohnerhöhung um
3,3 %
bzw. kostenlose Zusatzrente!
Wie geht das?
Die meisten von uns wurden kurz nach unserer Geburt ohne unser Zutun durch
die Taufe zum Kirchenmitglied gemacht - und damit auch zum
Kirchensteuerzahler.
Am Beispiel eines Kirchenmitglieds in Baden-Württemberg will ich Ihnen
hier die Konsequenzen für Sie erläutern. Das Bruttomonatsgehalt der
vollzeittätigen Angestellten im Produzierenden Gewerbe, im Handel, bei
Kreditinstituten und im Versicherungsgewerbe in Baden-Württemberg lag im
Jahr 2004 bei durchschnittlich
3. 580 Euro. (Die Zahlen weichen in den anderen Bundesländern nur
geringfügig ab.)
Als Lediger in der Steuerklasse I entsteht Ihnen eine Kirchensteuerlast
von 68,51 Euro im Monat, bei einem Netto-Einkommen von 2.065,53
Euro. Dies
sind 3,3 % Ihres Netto!
Dies entspricht einem Netto-Stundenlohn von ca. 12 Euro. Sie arbeiten
also im Monat ca. 5,7 Stunden für die Kirche! Gemessen auf Ihr
Arbeitsleben ergeben sich daraus im Jahr 8,6 Tage und damit auf
Ihre Lebensarbeitszeit bezogen etwas mehr als ein Jahr.
Unser Muster-Arbeitnehmer, der einer Kirche angehört, zahlt also ca.
890 Euro Kirchensteuer im Jahr. Im Lauf seines Arbeitslebens somit ca.
40.000 Euro.
Einschließlich Zinsen - nach 45 Jahren Lebensarbeitszeit - ergibt dies
eine Summe von ca. 102.500 Euro (im Moment für langfristige
Spareinlagen erreichbare Zinshöhe, heutiger Geldwert).
Unglaublich hört sich die Summe am Ende Ihres Arbeitslebens an, wenn Sie
monatlich 60 Euro der eingesparten Kirchensteuer in einen stabilen
Investmentfond einzahlen. (Die in Deutschland angebotenen
Qualitätsfond haben seit 1950 stabil eine Durchschnittsrendite von ca.
12 %/Jahr erwirtschaftet.) Dann würde sich Ihr angespartes Vermögen
auf stolze 1.040.000 Euro (über 1 Million) angesammelt haben.
Nachstehend noch eine Berechnung für die sogenannte Riester-Rente, die
darüber hinaus noch staatlich gefördert wird und auch als besonders solide
und risikofreie Anlage gilt. Der Berechnung liegt eine jährliche
Steigerung Ihres Brutto-Einkommens in Höhe von 1 % zugrunde, die
Kapitalverzinsung ist mit 4 % angenommen. (Die Prozentzahlen können
natürlich im Rahmen gesamtwirtschaftlicher Besserung, oder
je nach Anlageform, abweichen.)
RIESTER-RENTE
(berechnet September 2005) |
|||
Person | Eintrittsalter | Renteneintritt | Rente/Monatlich |
Ledig, keine Kinder,
|
|||
Kapital verzinst mit 4 %: 363.204 Euro | 20 | 65 |
3.565 Euro |
Kapital verzinst mit 4 %: 273.559 Euro | 25 | 65 |
2.630 Euro |
Kapital verzinst mit 4 %: 202.778 Euro | 30 | 65 |
1.916 Euro |
Kapital verzinst mit 4 %: 147.167 Euro | 35 | 65 |
1.365 Euro |
Kapital verzinst mit 4 %: 103,719 Euro | 40 | 65 |
940 Euro |
Verheiratet, 2 Kinder, Lebenserwartung 76 Kindergeldanspruch bis 2022 |
|||
Kapital verzinst mit 4 %: 312.538 Euro | 20 | 65 | 3.067 Euro |
Kapital verzinst mit 4 %: 235.394 Euro | 25 | 65 | 2.263 Euro |
Kapital verzinst mit 4 %: 174.483 Euro | 30 | 65 | 1.648 Euro |
Kapital verzinst mit 4 %: 126.625 Euro | 35 | 65 | 1.174 Euro |
Kapital verzinst mit 4 %: 189.238 Euro | 40 | 65 | 1.808 Euro |
Es ist also unschwer zu erkenne, wer sich die Kirchensteuer spart, kann sich im Alter allein aus den Zinsen des angesparten Vermögens eine sichere Zusatzrente leisten. Eine Zusatzrente wird immer wichtiger: Im Jahr 2030 wird auf einen Rentner lediglich noch ein Arbeitnehmer kommen! Damit ist klar und liegt auf der Hand, dass Ihre Rente nicht mehr allein finanzierbar ist.
Was also tun ? Treten Sie aus der Kirche aus! Dazu gehen Sie einfach mit
Ihrem Ausweis aufs Standesamt oder auf das Amtsgericht (Je nach
Bundesland.)
Nachstehend eine Orientierungshilfe für Ihr Bundesland:
Bundesland | Wie / Wo /Ausweis-Papier* | etwaige Gebühr |
Baden-Württemberg | persönlich, Standesamt, PA oder RP | 15 - 50 Euro |
Bayern | persönlich, Standesamt, PA oder RP | 31 - 41 Euro |
Berlin | persönlich, Bezirks-Amtsgericht, PA oder RP | -- |
Brandenburg | persönlich, Amtsgericht, PA oder RP | -- |
Bremen | persönlich, Standesamt, PA oder RP | -- |
Hamburg | persönlich, Standesamt, PA oder RP | 31 Euro |
Hessen | persönlich, Amtsgericht, PA oder RP | 25 Euro |
Mecklenburg Vorpommern | persönlich, Standesamt, PA oder RP | 10 Euro |
Niedersachsen | persönlich, Standesamt, PA oder RP | 24 Euro |
Nordrhein-Westfalen | persönlich, Amtsgericht, PA oder RP | -- |
Rheinland-Pfalz | persönlich, Standesamt, PA oder RP | 20,45 Euro |
Saarland | persönlich, Standesamt, PA oder RP | 30,70Euro |
Sachsen | persönlich, Standesamt, PA oder RP | 20,45 Euro |
Sachsen-Anhalt | persönlich, Standesamt, PA oder RP | 20,45 Euro |
Schleswig-Holstein | persönlich, Standesamt, PA oder RP | 10 Euro |
Thüringen | persönlich, Amtsgericht, PA oder RP | -- |
* Familien, Verheiratete, Geschiedene benötigen zusätzlich das Familienstammbuch |
Vergessen Sie nicht, Ihre Lohnsteuerkarte ändern zu lassen! Sie sparen erst ab Eintragsdatum!
Haben Sie den Entschluss auszutreten gefasst oder gar den Weg hinter sich gebracht? Herzlichen Glückwunsch! Sie gehören nun einer Gruppe an, die bereits mehr Personen zählt, als die katholische oder evangelische Kirche. Nämlich mehr als einem Drittel der Bevölkerung!
Jetzt machen Sie auch eine neue Erfahrung! Sie werden
Zuspruch und Widerspruch im Bekannten- oder Verwandtenkreis erleben.
Einige werden versuchen, Ihnen ein schlechtes Gewissen zu machen! Dies
müssen Sie jedoch auf keinen Fall haben! Die Argumentation ist
immer gleich: "die Kirche tut soviel Gutes ..." usw. Hier können Sie wie
folgt argumentieren: Weniger als 10 % der Kirchensteuer werden für
öffentliche soziale Leistungen ausgegeben! Der große Rest verschwindet
z. B. zu zwei Drittel in der Bezahlung der Pfarrer
(Einkommen ca. 4.200 Euro/Monat!) und des sonstigen Kirchenpersonals.
Also, das mit dem schlechten Gewissen zieht nicht! Sie beruhigen es wie
folgt: Sie spenden 10 % der eingesparten Kirchensteuer für einen sozialen Zweck
eigener Wahl. Somit kann man Ihnen absolut kein unsoziales Verhalten
unterstellen. Durch die Selbstbestimmung bestimmen Sie selbst, was
und wen Sie unterstützen.
Sie erinnern sich? In dieser Musterberechnung sind wir von
einer Kirchensteuerlast von 68,51 Euro / monatlich ausgegangen.
60 Euro werden von Ihnen in Ihre soziale Zukunft investiert. Also
verbleiben als Spendenbetrag 8,51 Euro im Monat. Somit spenden Sie
sogar ca. 12,5 % in soziale Zwecke! Ein Unterschied von fast 5 %
zu den Aufwendungen der Kirche in diesem Gebiet!
Da bleibt kein Platz, sich ein schlechtes Gewissen einreden zu lassen!
Argumentieren Sie in solchen Streitfällen immer sachlich und
fair, verweisen Sie Ihre Kritiker auf die diversen Seiten im Internet,
wo die Angaben zum Finanzgebahren der Kirchen sehr ausführlich eingesehen
werden können.
Sollten Sie in Glaubenskonflikte kommen, weil Sie an Gott
glauben, halten Sie sich an ein weises Wort:
Ihr Glaube an Gott bedarf keiner Kirchenkuppel zwischen Ihnen und ihm.
Und der große Humanist Albert Schweitzer sagte einmal:
"Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.
Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage steht."
Mehr Materialien und Argumente gegen die Kirchensteuer finden Sie hier!