Sorgen  Sie für weltanschaulich neutrale Schulen

Es ist möglich und einfach zu bewerkstelligen, das Kruzifix aus den Schulen ent-fernen zu lassen.

  • Im April 1999 hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz klargestellt:
    • Jede/r kann verlangen, dass das Kreuz in den Klassenzimmern seines Kindes abgehängt wird.
    • Die Darlegung des Wunsches genügt. Eine weltanschauliche Offenbarung ist nicht nötig.
    • Die Anonymität ist sichergestellt. Das heißt, der Name darf niemandem mitgeteilt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht weist also eine religiöse Bevormundung durch den Staat zurück und ermuntert jede/n zu ernsthafter Selbstbestimmung.
Diese Regeln gelten sowohl für die Volksschulen als auch für die weiterführenden Schulen.

Vorgehen: Mit dem Wunsch, das Kreuz aus dem Klassenzimmer Ihres Kindes entfernen zu lassen, wenden Sie sich an die Schulleitung. Einen Musterbrief, der an das Verständnis der Verantwortlichen gerichtet ist - sie sind aber auch ohne Verständnis dazu verpflichtet in Ihrem Sinn zu handeln - können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

HANDELN SIE! AUCH ZUM WOHL IHRER KINDER!


 Update 31.03.2006
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